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Rechtslage & Hintergrund

Warum Unternehmen Bewertungen entfernen lassen können

Kurz und verständlich erklärt: Auf welcher Grundlage dürfen Unternehmen Google-Bewertungen löschen lassen, wie läuft das ab – und welche Vor- und Nachteile das für die Öffentlichkeit hat.

Dies ist eine vereinfachte, allgemein­verständliche Darstellung und keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kommt es auf die konkreten Umstände an.

Die Kurzfassung

Ja – Unternehmen können Bewertungen entfernen lassen, aber nicht beliebig. Entfernt wird in der Regel nur, was gegen die Google-Richtlinien oder gegen geltendes Recht verstößt. Eine sachliche negative Meinung ist grundsätzlich zulässig und bleibt meist stehen. Entfernt werden vor allem unwahre Tatsachen­behauptungen, Beleidigungen, Fake- und Spam-Bewertungen.

Auf welcher Grundlage?

1. Die Google-Richtlinien

Google verbietet in seinen Nutzungs­bedingungen u. a. gefälschte Bewertungen, Spam, themenfremde Inhalte, Interessen­konflikte und diffamierende Inhalte. Verstöße kann Google auf Meldung hin entfernen – unabhängig von einem Gericht.

2. Deutsches Recht

3. EU-Recht: der Digital Services Act (DSA)

Seit 2024 gilt EU-weit der Digital Services Act. Sein Melde- und Abhilfeverfahren („notice and action", Art. 16 DSA) verpflichtet große Plattformen, gemeldete rechtswidrige Inhalte zügig zu prüfen. Das hat Lösch­verfahren vereinheitlicht und beschleunigt – ein Grund, warum das Thema seit 2024/2025 stark zugenommen hat.

Wie läuft das praktisch ab?

  1. Beanstandung: Das Unternehmen (oft über einen Anwalt) meldet eine Bewertung an Google – mit Begründung, warum sie rechts- oder richtlinien­widrig ist.
  2. Prüfung: Google prüft die Meldung, fordert ggf. eine Stellungnahme der bewertenden Person an.
  3. Entscheidung: Verstößt die Bewertung, wird sie entfernt. Andernfalls bleibt sie stehen. Bleibt Google untätig, kann eine gerichtliche Anordnung folgen.
  4. Transparenz-Hinweis: Seit 2026 weist Google auf dem öffentlichen Profil aus, wie viele Bewertungen wegen Diffamierungs-Beschwerden entfernt wurden – genau diese Angabe wertet aidos aus.
Meinung vs. Tatsache – die entscheidende Grenze. „Ich fand den Service schlecht" ist eine zulässige Meinung. „Der Betrieb hat mich betrogen" ist eine Tatsachen­behauptung – ist sie unwahr, kann sie entfernt werden. Diese Unterscheidung ist der Kern fast aller Streitfälle.

Vor- und Nachteile für die Öffentlichkeit

Vorteile

  • Schutz vor Fake-Bewertungen, Bots und gezielten Kampagnen (z. B. durch Wettbewerber).
  • Schutz vor Beleidigung und Verleumdung – ein legitimes Rechtsmittel.
  • Fairere Bewertungen, wenn nachweislich Falsches verschwindet.

Nachteile

  • Risiko, dass auch berechtigte Kritik verschwindet („Chilling-Effekt").
  • Intransparenz: Verbraucher sehen nicht, was entfernt wurde.
  • Missbrauchs­potenzial, um das eigene Sterne-Profil gezielt aufzupolieren.

Warum Transparenz hier wichtig ist

Beide Seiten sind legitim – doch die Balance ist für Außenstehende kaum sichtbar. Wenn ein einzelnes Unternehmen auffällig viele Bewertungen entfernen lässt, ist das eine für Verbraucher relevante Information. aidos macht diese von Google selbst veröffentlichten Zahlen sichtbar und vergleichbar – neutral und ohne Vorverurteilung. Mehr dazu unter Über aidos.

Weiterführende Quellen

Google – Richtlinien & Hinweise zur Entfernung von Bewertungen ↗ Europäische Kommission – Digital Services Act (DSA) ↗ Gesetze im Internet – § 186 StGB (üble Nachrede) ↗ Gesetze im Internet – § 1004 BGB (Beseitigungs- & Unterlassungsanspruch) ↗ Verbraucherzentrale – Verbraucherinformationen ↗

Weiterführende Berichterstattung zum Thema findet sich u. a. bei etablierten Medien- und Fach­portalen (z. B. Tagesschau, Legal Tribune Online, heise online). Die genannten Links sind Einstiegs­punkte, keine Empfehlung im Einzelfall.